Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich:
Diese allgemeinen Lieferbedingungen gelten, sofern die Vertragsparteien nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart haben. Nebenabreden und allfällige Einkaufsbedingungen des Käufers bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung, fehlender Widerspruch bedeutet in keinem Fall unsere Zustimmung. Bei derartiger Abänderung einzelner unserer Bestimmungen bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Die nachfolgenden Bestimmungen über die Lieferung von Waren gelten sinngemäß auch für Leistungen.
2. Vertragsabschluß:
Der Kaufvertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Die Angebote des Verkäufers gelten als freibleibend.
3. Preise:
Alle Verkaufspreise gelten ab Lager, die Kosten für den Versand trägt der Käufer. Wenn im Zusammenhang mit der Lieferung Gebühren, Steuern oder sonstige Abgaben eingehoben werden, trägt diese der Käufer. Die Verpackung erfolgt in handelsüblicher Weise und wird nur über ausdrückliche Vereinbarung zurückgenommen. Sollte der Verkäufer in der Zeit zwischen Vertragsabschluß und Lieferung den Preis allgemein erhöhen, so ist er berechtigt, den erhöhten Preis in Rechnung zu stellen. In diesem Fall kann der Käufer unverzüglich nach Bekanntgabe der Preiserhöhung schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Erhöhungen von Nebenkosten wie Versicherungsprämien, Zöllen, usw. berechtigen den Verkäufer zu entsprechenden Preiserhöhungen ohne dass dem Käufer dadurch ein Rücktrittsrecht zusteht.
4. Liefertermin:
Die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhersehbarer oder vom Parteiwillen unabhängiger Umstände, z. B. bei allen Fällen höherer Gewalt, aber z. B. auch bei behördlichen Eingriffen und Verboten, bei Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden, Rohstoffmangel, sowie bei Arbeitskonflikten. Die genannten Umstände berechtigen auch dann zur Verlängerung der Lieferfrist, wenn sie beim Zulieferanten auftreten. Bei der Terminüberschreitung ist der Käufer berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist, die 4 Wochen nicht unterschreiten darf, schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Die Nachfrist beginnt mit dem Einlagen der Rücktrittserklärung beim Verkäufer zu laufen. Ersatzansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung oder im Fall des Rücktritts sind ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet nicht für Betriebsstörungen jedweder Art, mögen sie im Betrieb des Verkäufers oder in dem eines Lieferanten auftreten. Der Verkäufer ist berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen auszuführen und zu verrechnen. Falls die Absendung einer versandbereiten Ware ohne Verschulden des Verkäufers nicht möglich ist oder seitens des Käufers nicht gewünscht wird, kann der Verkäufer die Lagerung der Ware auf Kosten des Käufers vornehmen und die Ware in Rechnung stellen, wodurch die Lieferung als erbracht gilt. Die vereinbarten Zahlungsbedingungen bleiben dadurch unberührt.
5. Versand und Gefahrenübergang:
Versandart und Versandweg werden, soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, vom Verkäufer bestimmt. Für den Versand trägt der Verkäufer keine Haftung. Soweit schriftlich nicht anders vereinbart wurde, geht die Preisgefahr mit Absendung der Ware - bei Annahmeverzug des Käufers mit Versandbereitschaft - auf den Käufer über.
6. Zahlung:
Zahlungen sind, soferne im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart ist, bar ohne jeden Abzug frei Zahlstelle des Verkäufers zu leisten. Eine allfällige Annahme von Schecks oder Wechsel erfolgt nur zahlungshalber, wobei dadurch entstehende Spesen zulasten des Käufers gehen. Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleitungsansprüchen oder sonstigen vom Verkäufer nicht anerkannten Gegenansprüchen zurückzuhalten. Zahlungen an Reisende des Verkäufers werden nicht mit schuldbefreiender Wirkung geleistet. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihm gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungsbeträge zuzüglich Zinsen und Kosten vor. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, Zinsen in der Höhe von 4 % über der jeweils gültigen Sekundärmarktrendite in Rechnung zu stellen. Der Käufer verpflichtet sich, im falle seiner Säumigkeit dem Verkäufer die Mahn- und Inkassospesen eines Inkassobüros und allenfalls Kosten eines Rechtsanwalts zu ersetzten. Eine Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen berechtigt den Verkäufer, bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Käufer ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht berechtigt, Forderungen an Dritte anzutreten.
7. Dienstleistungen:
Über den Verkauf der Ware hinaus erbrachte Leistungen (z. B. Erstellen von Anlagen, Planungen, Vorschläge) sind als reiner Kundendienst zu sehen und ohne jedwede Gewährleistung oder Haftung für den Verkäufer unverbindlich.
8. Montage:
Für Montagetätigkeiten ist der Verkäufer gerne bereit, unverbindlich Monteure zu vermitteln, übernimmt jedoch in diesem Fall keinerlei Haftung. Verzögerungen bei der Montage, fehlerhafte Montage oder dergleichen mehr berechtigen weder zu Forderungen gegenüber dem Verkäufer noch zur Verzögerung der Zahlung. Die Bezahlung des Lieferwertes hat unabhängig von der Montage durch Dritte zu erfolgen.
9. Mängelrüge
Allfällige Mängel der Ware, die nicht unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Ankunft der Ware am Bestimmungsort unter genauer Bezeichnung des Mangels schriftlich vom Verkäufer geltend gemacht werden, gelten als genehmigt. Ab Feststellung des Mangels durch den Käufer ist jede weitere Verfügung über die Ware, insbesondere weitere Be-/Verarbeitung ohne ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers, bei sonstigem Verlust jeglicher Ansprüche unzulässig. Die Geltendmachung des Mangels entbindet den Käufer nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Das Risiko der Verwendbarkeit der Ware in einer bestimmten Weise oder für einen bestimmten Zweck trägt der Käufer. Bei ordnungsgemäß erhobener und berechtigter Mängelrüge werden wir nach unserer Wahl unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Käufers entweder einen Preisnachlass gewähren, Verbesserung oder Ersatzlieferung (Umtausch) vornehmen oder die Ware gegen Erstattung des Kaufpreises zurücknehmen. Andere, wie immer geartete Ansprüche gegen uns, insbesondere solche auf Ersatz eines direkten Schadens oder Folgeschadens sind - soweit rechtlich zulässig - ausdrücklich ausgeschlossen. Dieser Ausschluss umfasst insbesondere auch Ansprüche aus Produkthaftung einschließlich Rückgriffsansprüche. Rechtlich nicht ausschließbare Ansprüche des Käufers sind der Höhe nach - soweit rechtlich zulässig - auf den Kaufpreis der betreffenden Ware beschränkt. Der Käufer hat diese Einschränkung unserer Haftung an seine Kunden weiterzugeben, sowie die Geltung unserer Haftungseinschränkung bis zum Endabnehmer gewährleistet ist. Eine allfällige Schutzwirkung des Kaufvertrages zugunsten Dritter wird ausgeschlossen.
10. Gewährleistung und Haftung:
Die Gewährleistungsfrist beträgt, sofern im Einzelfall nicht anderes vereinbart ist, 6 Monate. Dies gilt auch für die Liefer- und Leistungsgegenstände, die mit einem Gebäude oder Grund und Boden fest verbunden werden. Der Lauf der Gewährleitungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind solche Mängel, die aus nicht vom Verkäufer bewirkter Verwendung, Anordnung und Montage, ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benützungsbedingungen, Überbeanspruchung der Teile oder der vom Verkäufer angegebenen Leistung, nachlässiger oder unrichtiger Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Käufer bereitgestelltes Material zurückzuführen sind. Der Verkäufer haftet auch nicht für Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter, auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen. Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers der Käufer selbst oder ein nicht ausdrücklich autorisierter Dritter and en gelieferten Gegenstände/Waren Änderungen oder Instandsetzung vornimmt. Durch gewährleistungspflichtige Arbeiten und Lieferungen wird die ursprüngliche Gewährleistungspflicht nicht verlängert. Lässt sich der Verkäufer die mangelhaften Waren oder Teile zwecks Nachbesserung oder Ersatz zurücksenden, so übernimmt der Käufer, falls nicht anderes vereinbart wird, Kosten und Gefahr des Transports. Für die Kosten einer durch den Käufer selbst vorgenommenen Mängelbehebung hat der Verkäufer nur dann aufzukommen, wenn er hierzu vorher seine schriftliche Zustimmung gegeben hat. Für diejenigen Teile der Ware, die der Verkäufer von Unterlieferanten bezogen hat, haftet der Verkäufer nur im Rahmen der ihm selbst gegen den Unterlieferanten zustehenden Gewährleistungsansprüche. Wird eine Ware vom Verkäufer aufgrund von Konstruktionsangaben, Zeichnung oder Modellen des Käufers angefertigt, so erstreckt sich die Haftung des Verkäufers nicht auf die Richtigkeit der Konstruktion, sondern darauf, dass die Ausführung gemäß den Angaben des Käufers erfolgte. Bei Übernahme von Reparaturaufträgen oder bei Umänderungen oder Umbauten benützter sowie fremder Waren, sowie bei Lieferung gebrauchter Waren übernimmt der Verkäufer keine Gewährleistung oder Haftung für das Funktionieren des Gesamtsystems, in welchem die reparierte Komponente eingebaut war oder wird und keine Gewährleistung oder Haftung für die richtige Dimensionierung des Gesamtsystems und die Anwendung der reparierten Komponente im Gesamtsystem. Es gilt als ausdrücklich vereinbart, dass der Verkäufer dem Käufer keinen Schadenersatz zu leisten hat für Verletzungen von Personen, für Schäden an Gütern, die nicht Vertrags= Liefergegenstand sind, für sonstige Schäden und für Gewinnentgang, sofern es sich nicht aus den Umständen des Einzelfalls ergibt, dass dem Verkäufer grobes Verschulden zu Last fällt. Die Ersatzpflicht für aus dem Produkthaftungsgesetz resultierende Sachschäden sowie Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bedingungen abgeleitet werden können, sind ausgeschlossen.
11. Rücktritt vom Vertrag:
Der Käufer ist bei Lieferverzug, der durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers entsteht und nach erfolglosem Ablauf einer gesetzten angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Verkäufer kann in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten: bei Zahlungsverzug des Käufers und nach Setzung einer angemessenen Nachrist; wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Käufers entstanden sind und dieser auf Begehren des Verkäufers weder Vorauszahlung leistet noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit erbringt oder wenn über das Vermögen des Käufers ein Insolvenzverfahren eröffnet ist bzw. die Eröffnung mangels Vermögen abgewiesen wird. Bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen sind abzurechnen und zu bezahlen, dies gilt auch für Vorbereitungshandlungen. Darüberhinaus hat der Verkäufer das Recht, die Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen.
12. Konsumentenschutzgesetz:
Auf die bei Geschäften mit Konsumenten zur Anwendung kommenden anderslautenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes wird verwiesen.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht:
Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers, auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgte. Gerichtsstand für alle mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag sich ergebenden Streitigkeiten ist das für den Sitz des Verkäufers örtlich zuständige Gericht; es steht dem Verkäufer frei, ein anderes Gericht anzurufen. Die ausschließliche Anwendung österreichischen Rechts wird hiermit vereinbart.